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Bezahlter Betreuungsurlaub

Immerhin haben Angehörige jetzt ab dem 1.1.2021 die rechtliche Möglichkeit 3 Tage bezahlten Betreuungsurlaub für die Pflege (= Unterstützung) z.B. ihrer Partnerin zu beziehen, wenn diese an einer PPD erkrankt ist. Leider gilt das nur pro Krankheitsfall, es stehen neu insgesamt 10 Tage pro Jahr zur Verfügung, sollten noch andere Erkrankungen hinzukommen. Wir empfehlen die 3 Tage auf beispielsweise zwei Wochen aufzuteilen (= 6 halbe Tage), um in einer akuten Situation eine Übergangslösung zu finden.