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Was ist durch die Krankenkasse gedeckt?

Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur Leistungen, wenn von einem Arzt eine Krankheit diagnostiziert wurde – mit Ausnahme gewisser Präventivbehandlungen. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, vorgängig bei der Krankenkasse abzuklären, ob eine geplante Behandlung durch die Grundversicherung oder eine allfällige Zusatzversicherung gedeckt wird. Gerade bei den Zusatzversicherungen weicht die Praxis der einzelnen Krankenkassen stark voneinander ab.

Die hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr!

BehandlungGrundversicherungZusatzversicherung
Akupunktur nur bei Ausführung durch einen Arzt evtl.
Allgemeinpraktikerin ja -
Atemtherapie nein evtl.
Ayurveda nein evtl.
Babymassage-Kurs nein evtl.
Bachblütentherapie nein evtl.
Cranio-Sakral-Therapie nein evtl.
Ernährungsberatung auf ärztliche Anordnung hin bei Stoffwechselkrankheiten, bei Adipositas (BMI über 30) und Folgeerkrankungen des Übergewichts oder in Kombination mit dem Übergewicht, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei Krankheiten des Verdauungssystems, bei Nierenerkrankungen, bei Fehl- sowie Mangelernährungszustände, bei Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile evtl.
Gynäkologin ja -
Haushalthilfe, Spitex nein evtl.
Hormonbehandlung in der Regel ja -
Kinesiologie nein evtl.
Kurse in Yoga, Tai Chi, progressive Muskelentspannung nach Jacobsen, autogenes Training usw. nein evtl.
Lichttherapie Kauf oder Miete der Lampe nur bei saisonaler Depression evtl.
Medikamente in der Regel ja -
Mütterberatung Mütterberatung ist in der Regel kostenlos -
Paarberatung, Familienberatung nein nein
Phytotherapie nur Medikamente, die auf der Arzneimittelliste stehen (z.B. Johanniskrautpräparate) evtl.
Psychotherapie durch Psychiaterin bei diagnostizierter Krankheit nein
Psychotherapie durch Psychologin wenn die Psychologin bei einem Arzt angestellt ist (sog. delegierte Therapie): ja Kostenanteil bei entsprechender Zusatzversicherung, für Psychotherapeuten FSP, SPV, SBAP und wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt
Reiki nein evtl.
Shiatsu nein evtl.
Stationäre Behandlung (inkl. Mutter-Kind-Plätze) Aufenthalt der Mutter, wenn es sich um einen anerkannten Leistungserbringer handelt: ja; muss vorgängig abgeklärt werden. Der Aufenthalt des Kindes muss in der Regel selber bezahlt werden. -
Stillberatung 3 Sitzungen nach der Geburt, sofern sie von einer Hebamme oder einer spezialisierten Krankenschwester durchgeführt werden nein
Therapie mit Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen in der Regel ja -